Das neue Jahressteuergesetz, das der Bundestag beschlossen hat, macht eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen noch interessanter.
Ab Januar 2023 ist die Anschaffung ohne Mehrwertsteuer möglich, dafür wird ein neuer Steuersatz von null Prozent eingeführt. Da es diesen bisher nicht gibt, werden zahlreichen Fragen aufkommen, die es zu beantworten gilt. Möglich wird der neue Steuersatz von null Prozent durch eine erst kürzlich geschaffene Regelung in der europäischen Umsatzsteuerrichtlinie und Deutschland ist hier Vorreiter in der Umsetzung.
Die Betreiber kleiner Anlagen sind von der Einkommenssteuer befreit, das gilt für neue und bestehende Anlagen. Damit wird ein Großteil der steuerlichen Herausforderungen gelöst und die Steuerbürokratie weitgehend abgeschafft. Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig auch die Einkommenssteuererklärung für die Betreiber von Photovoltaik- Anlagen erstellen, wenn diese von der Einkommenssteuer befreit sind.
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